Münz-Lexikon
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Reichsguldiner
Der Reichsguldiner, manchmal auch als Reichguldener bezeichnet, ist eine sogenannte Großsilbermünze, die im 16. Jahrhundert geprägt wurde. Trotz mehrerer Versuche, die Münze als Reichsmünze einzuführen, blieb die Verbreitung nur auf Österreich und den Süden des deutschen Reiches beschränkt.
Durchsetzung des Reichsguldiner
Der erste Versuch, einen Reichsguldiner einzuführen, wurde nach der Esslinger Reichsmünzordnung im Jahre 1524 unternommen. Die nur in wenigen Exemplaren geprägte Münze sollte ein Gewicht von 29,23 Gramm haben, worauf 27,41 Gramm Feinsilber entfielen. Die Münze hätte somit einen Wert von 21 Groschen gehabt. Zu erkennen sind diese Münzen durch den Reichsadler auf der Rückseite.
Der zweite Versuch, den Reichguldiner als Zahlungsmittel durchzusetzen, erfolgte 1551 nach der 1. Augsburger Reichsordnung, doch auch dieser Münze war kein breiter Erfolg beschieden.
Der dritte Versuch, der nach der 2. Augsburger Reichsordnung 1559 durchgeführt wurde, war dann zumindest ein Teilerfolg. Der Süden Deutschlands sowie Österreich übernahmen das Geldstück, welches einen Wert von 60 Kreuzern darstellte. Allerdings weigerten sich die Münzstätten in Mittel- und Norddeutschland, die Münze zu prägen, wodurch keine reichsweite Verbreitung durchgesetzt werden konnte.
Bereits 1566 kam dann das endgültige Aus für den Reichsguldiner, als durch das Reichsverdikt der Taler als Zahlungsmittel anerkannt wurde.
Das Aussehen der Reichsguldiner
Wie bereits erwähnt, erkennt man die Guldiner von 1524 an dem Gewicht von 23,23 Gramm sowie an dem Reichsadler auf der Rückseite. Die Münzen, welche nach 1551 geprägt wurden, haben die Wertzahl 72, die den Wert von 72 Kreuzern darstellen sollen, eingeprägt und ein Silbergewicht von 27,5 Gramm.
Die dritte und am längsten in Umlauf befindliche Version ab 1559 ist neben dem eingeprägten Wert 60 an der Reichsadler und dem Reichsapfel auf der Rückseite zu erkennen. Das Gewicht dieser Münze beträgt 29,23 Gramm von dem 25,79 Gramm auf das Gewicht des Feinsilbers entfielen.