Münz-Lexikon
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Münzkonvention
Der Begriff Münzkonvention steht für Verträge, die bereits im Mittelalter zwischen Staaten hinsichtlich des Münzwesens geschlossen wurden. Dazu gehörten vor allem Übereinkünfte bezüglich des Münzfußes und der Art der Ausprägung respektive Legierung der geprägten Münzen.
Darüber hinaus waren zumeist auch Vereinbarungen in Hinsicht auf Scheidemünzen, also Münzen, deren Nennwert über dem eigentlichen Materialwert liegt, und auf Kurantmünzen, deren Nennwert dem Materialwert entspricht, Bestandteil einer Münzkonvention.
Anfänge einer Münzeinheit
Das Bezahlen mit Münzen war im Mittelalter noch überaus problematisch, da es weder eine Münzeinheit noch ein flächendeckend einheitlich geregeltes Münzwesen gab. Abhilfe sollten erste Münzkonventionen schaffen, deren Erfolg zumeist aber überschaubar blieb und in der Regel auch nur von kurzer Dauer war.
Münzkonventionen
Erst die Münzkonvention vom 20. September 1753, durch die sich Bayern mit Österreich zusammenschloss, nachdem dieses zum 20-Guldenfuß übergegangen war, konnte zu einer echten Münzeinheit auf größerem Ländergebiet führen.
Durch eine weitere Konvention am 25. August 1837 einigten sich die süddeutschen Zollvereinsstaaten wiederum auf den 24-1/2-Guldenfuß.
Doppelkonvention zu Dresden
Dieser Konvention folgte im Jahr darauf am 30. Juli noch die sogenannte Doppelkonvention zu Dresden, in der sich die norddeutschen Staaten allerdings auf den preußischen 14-Talerfuß einigten und sich zudem dazu verpflichteten, Scheidemünzen fortan nur noch in einer für den Eigenbedarf zwingend erforderlichen Menge zu prägen. Außerdem vereinbarten die beteiligten Staaten, ihre jeweiligen Münzen niemals unter den ihnen zugeordneten Wert herabzustufen.
Erste echte Einheitsmünze
Als nächster entscheidender Schritt auf dem Weg zur Münzeinheit kann die Wiener Konvention vom 24. Januar 1857 genannt werden, da in ihr das Zollpfund (=500 g) als Münzgrundgewicht festgelegt wurde, was zur Folge hatte, dass nunmehr alle süddeutschen Staaten nach dem 52-1/2-Guldenfuß aus einem Pfund Silber 52 1/2 Gulden und alle norddeutschen Staaten nach dem 30-Talerfuß aus einem Pfund 30 Taler prägten.
Die erste wirkliche Einheitsmünze des deutschen Münzwesens kam aber erst durch die Einführung der goldgedeckten Mark, die mit der Reichsgründung im Jahr 1871 einherging.
Wichtige Münzkonventionen
Neben den zuvor genannten Münzkonventionen verdienen unter anderem noch die skandinavischen Konventionen vom 18. Dezember 1872 und vom 16. Oktober 1875 sowie der im Jahr 1865 zwischen Belgien, Frankreich, Italien und der Schweiz geschlossene Lateinische Münzvertrag Erwähnung.
Ziel der letztgenannten Münzkonvention, der im Jahr 1869 übrigens auch Griechenland beitrat, war, dass die jeweiligen Münzen der Vertragspartner fortan nur noch nach gleichem Münzfuß geprägt werden sollten, um so im gesamten Vertragsgebiet als gleichwertiges Zahlungsmittel dienen zu können.